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Kläranlage
Der Abwasserverband unterer Neckar

Der Abwasserverband Unterer Neckar plant, baut und betreibt für die Mitgliedsgemeinden Edingen-Neckarhausen, Heddesheim, Ilvesheim, Ladenburg und Schriesheim die Abwasserreinigung und Schlammbehandlung.

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Der Abwasserverband Unterer Neckar plant, baut und betreibt für die Mitgliedsgemeinden Edingen-Neckarhausen, Heddesheim, Ilvesheim, Ladenburg und Schriesheim die Abwasserreinigung und Schlammbehandlung.

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Wirtschaftsplan 2025

 

Abwasserverband "Unterer Neckar"

Wirtschaftsplan des Abwasserverbandes "Unterer Neckar" für das Jahr 2025

 

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Kommunalrechtsamt - Heidelberg hat mit Verfügung vom 02.12.2024 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes des Abwasserverbandes "Unterer Neckar" für das Jahr 2025 gemäß § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz und den §§ 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von € 615.000,-- ist genehmigungsfrei.

Der Beschluss der Verbandsversammlung über den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan) vom 12.11.2024 wird in Vollzug nach § 81 Abs. 3 GemO hiermit öffentlich bekannt gemacht, mit dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan in der Zeit von 13.01.2025 bis 21.01.2025 im Betriebsgebäude der Verbandskläranlage, Neckarstraße 99, 68535 Edingen-Neckarhausen, Ortsteil Neckarhausen, Besprechungsraum Obergeschoss, zur Einsicht öffentlich aus liegt.

Florian König, Verbandsvorsitzender

  

Beschluss gem. § 6 Abs. 4 und § 10 Abs. 1 der Verbandssatzung:

 

Der Wirtschaftsplan 2025 wird wie folgt festgesetzt :     

 

1.

im Erfolgsplan mit

 

 

- Erträgen von

4.889.300,-- €

 

- Aufwendungen von

4.889.300,-- €

 

 

 

 

im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von

4.130.000,-- €

2.

mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und

 

 

Investitionsförderungsmaßnahmen

   500.000,-- €

3.

mit der

 

 

a)         Jahresumlage, bestehend aus

 

 

            Betriebskostenumlage von

4.735.300,-- €

 

            Zinsumlage von

   120.000,-- €

 

b)         Vermögensumlage (+) /

 

 

            Einlagenerstattung (-) von

2.810.000,-- €

auf den Gesamtbetrag von

7.665.300,-- €

 

Hiervon entfallen auf die Verbandsgemeinden

Ladenburg                                                                 1.177.900,-- €

Heddesheim                                                             1.080.000,-- €

Edingen-Neckarhausen                                           2.540.200,-- €

Schriesheim                                                              1.478.700,-- €

Ilvesheim                                                                   1.388.500,-- €

 

4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird                  615.000,-- €

    festgesetzt auf