Wirtschaftsplan 2025
Abwasserverband "Unterer Neckar"
Wirtschaftsplan des Abwasserverbandes "Unterer Neckar" für das Jahr 2025
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Kommunalrechtsamt - Heidelberg hat mit Verfügung vom 02.12.2024 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes des Abwasserverbandes "Unterer Neckar" für das Jahr 2025 gemäß § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz und den §§ 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von € 615.000,-- ist genehmigungsfrei.
Der Beschluss der Verbandsversammlung über den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan) vom 12.11.2024 wird in Vollzug nach § 81 Abs. 3 GemO hiermit öffentlich bekannt gemacht, mit dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan in der Zeit von 13.01.2025 bis 21.01.2025 im Betriebsgebäude der Verbandskläranlage, Neckarstraße 99, 68535 Edingen-Neckarhausen, Ortsteil Neckarhausen, Besprechungsraum Obergeschoss, zur Einsicht öffentlich aus liegt.
Florian König, Verbandsvorsitzender
Beschluss gem. § 6 Abs. 4 und § 10 Abs. 1 der Verbandssatzung:
Der Wirtschaftsplan 2025 wird wie folgt festgesetzt :
1. | im Erfolgsplan mit |
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| - Erträgen von | 4.889.300,-- € |
| - Aufwendungen von | 4.889.300,-- € |
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| im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von | 4.130.000,-- € |
2. | mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und |
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| Investitionsförderungsmaßnahmen | 500.000,-- € |
3. | mit der |
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| a) Jahresumlage, bestehend aus |
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| Betriebskostenumlage von | 4.735.300,-- € |
| Zinsumlage von | 120.000,-- € |
| b) Vermögensumlage (+) / |
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| Einlagenerstattung (-) von | 2.810.000,-- € |
auf den Gesamtbetrag von | 7.665.300,-- € |
Hiervon entfallen auf die Verbandsgemeinden
Ladenburg 1.177.900,-- €
Heddesheim 1.080.000,-- €
Edingen-Neckarhausen 2.540.200,-- €
Schriesheim 1.478.700,-- €
Ilvesheim 1.388.500,-- €
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird 615.000,-- €
festgesetzt auf
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